ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gelhart-IT e.K.
Stand: 01.02.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Gelhart-IT e.K., Aschheim, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Vertragsgrundlagen sind in folgender Rangfolge:
1. Individualvereinbarungen und Serviceverträge
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. diese AGB
(5) Änderungen oder Ergänzungen von Leistungen bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Bestellungen oder Beauftragungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind IT-Dienstleistungen, Managed Services, Projektleistungen, Lieferungen von Hard- und Software sowie sonstige IT-nahe Leistungen gemäß Angebot oder Leistungsbeschreibung.
(2) Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Anbieter keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung nach dem Stand der Technik.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Arbeitsmittel rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, solange notwendige Mitwirkungshandlungen nicht erbracht werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von acht Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters als erfolgt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 6 Leistungszeiten und höhere Gewalt
(1) Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verlängern Leistungsfristen angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt eine Abnahme.
(2) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn
a) der Kunde sie produktiv nutzt oder
b) der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für Kaufverträge gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Im kaufmännischen Verkehr findet § 377 HGB Anwendung.
(2) Der Anbieter ist zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(3) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei
a) unsachgemäßer Nutzung
b) eigenmächtigen Änderungen
c) Nichtbeachtung von Hersteller- oder Anbieterhinweisen
d) Einwirkungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters
(4) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt begrenzt auf 100 Prozent des Netto-Jahresauftragswertes, maximal jedoch 250.000 EUR je Schadensfall.
(4) Die Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat. Sie ist auf den Aufwand der Wiederherstellung beschränkt.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftungsregelungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Anbieter abgetreten.
(3) Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 Schutzrechte und Software
(1) Für kundenseitig bereitgestellte Inhalte, Software oder Vorgaben trägt der Kunde die Verantwortung.
(2) Nutzungsrechte an Software werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf kundenseitigen Vorgaben oder Änderungen beruhen.
§ 12 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Bei laufenden Verträgen ist der Anbieter berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren wesentlich ändern, insbesondere Lizenzkosten, Herstellerpreise, Personal- oder Infrastrukturkosten.
(2) Preisanpassungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
(3) Bei einer Preiserhöhung von mehr als zehn Prozent innerhalb von zwölf Monaten steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 14 Gerichtsstand und Recht
(1) Erfüllungsort ist Aschheim.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.
